Auf Nummer sicher

Sachverständiger

Gutachter
JÖRN HELD

Öffentlich bestellt und vereidigt

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Sachverständigen

Gutachter
JÖRN HELD

Öffentlich bestellt und vereidigt

Wärmedämmung

Reduzierung von Wärme- und Energieverlust

Kälteisolierung

Reduzierung von Energieverlust und Verhinderung von Tauwasser

Schallschutzdämmung

Damit Sie Ihre Ruhe haben

Isoliermeister Jörn Held

Herzlich willkommen auf meiner Internetpräsenz!

Streitigkeiten und Unstimmigkeiten zwischen Handwerkern und Auftraggebern kommen immer wieder mal vor: auch in der Gebäudetechnik. Sie sind für alle Beteiligten eine enorme Belastung und können die Nerven stark strapazieren. Vor allem dann, wenn das Ende völlig offen und ungewiss ist. In solchen Fällen sorgt ein Sachverständiger für Klarheit. Sein objektives Gutachten ist hieb- und stichfest, denn er ist mit seiner besonderen Sachkunde in der Lage, Mängel oder entsprechende Behauptungen beziehungsweise Vorwürfe entweder zu be- oder zu widerlegen.

Sie benötigen ein Gutachten, wünschen eine Beratung oder brauchen Unterstützung?

Ich bin Ihr erfahrener Sachverständiger für Wärme-, Kälte- und Schallisolierungen und stehe Ihnen mit meiner Kompetenz und meinem Know-how gerne zur Verfügung.

Ich wurde bereits 2010 vereidigt und übernehme alle mir übertragenen Aufgaben persönlich und mit einem Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Expertise. Bei der Erstellung von Gutachten sind Aspekte wie Schweigepflicht, Diskretion und Unparteilichkeit selbstverständlich.

Lassen Sie nicht zu, dass Streitigkeiten während der Fertigung oder nach der Abnahme Ihre Nerven strapazieren und Ihre wertvolle Zeit verschwenden! Mit meinem objektiven und fachmännischen Urteil lassen sich Mängelbehauptungen und andere kritische Fragen in der Gebäudetechnik für die beteiligten Parteien zweifelsfrei und detailliert klären. Dabei berücksichtige ich selbstverständlich die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie die aktuellen Richtlinien und Normen. Langwierige Streitigkeiten und Prozesse vor Gericht können durch ein Gutachten und eine einvernehmliche Einigung somit häufig vermieden werden.

Ich bin in der Lage, zeitnah und flexibel auf Ihre Anforderungen einzugehen und freue mich auf Ihre Anfrage!

Meine Bereiche & Leistungen

Ich bin als Sachverständiger immer dann der richtige Ansprechpartner, wenn im Bereich Wärme-, Kälte-, und Schallisolierungen Schäden beurteilt, Zustände bewertet und fachliche Streitfragen geklärt werden sollen. Solche Isolierungen werden üblicherweise dort eingesetzt, wo Menschen durch spezielle Vorkehrungen geschützt oder nicht beabsichtige Energieverluste vermieden werden müssen. Zu meinen Leistungen gehören:

Erstellen von Gutachten bei sämtlichen Unstimmigkeiten, Streitigkeiten, Mängeln und/oder Schäden im Bereich der Wärme-, Kälte-, und Schallisolierungen

Professionelle und zielorientierte Beratung bei der Planung jeglicher Brandschutz- und Dämmausführungen

Unterstützung oder Begleitungen bei WKS-Abnahmen

Brandbegehungen
Wir betreiben vorbeugenden, baulichen Brandschutz

Da ich mich schon vor langer Zeit auf diesen Bereich spezialisiert habe, verfüge ich nicht nur über das erforderliche Fachwissen, sondern auch über ein Maximum an Erfahrung. Beides beschränkt sich natürlich nicht nur auf die „graue Theorie“, denn als WKS Isoliermeister sind mir Isolierungen aus der Praxis sehr vertraut.

Wer beauftragt mich als …

öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer Lübeck

Gebäudeplaner und Isolierer

sowie deren Auftraggeber

Gerichte und Rechtsanwälte

Versicherungsunternehmen

Gebäudeplaner und Isolierer sowie deren Auftraggeber nehmen meine Dienste ebenso häufig in Anspruch wie Gerichte, Rechtsanwälte und Versicherungsunternehmen. Da ein Gutachten stets höchste Glaubwürdigkeit genießt, dient es oft als Basis für eine außergerichtliche, beziehungsweise gütliche Einigung.

Häufige Fragen zum öffentlich bestellten Sachverständigen

Was ist der Vorteil eines vereidigten Sachverständigen?

Da die Berufsbezeichnung Sachverständiger nicht geschützt ist, gibt es in der Branche leider auch schwarze Schafe. Ein vereidigter Sachverständiger hat dagegen einen Eid geleistet, seine Aufgaben stets unparteiisch, gewissenhaft, korrekt und unabhängig zu erfüllen. Außerdem muss er für die Vereidigung eine besondere Sachkunde nachweisen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Kenntnisse, die noch weit über das Wissen für eine Meisterprüfung hinausgehen.

Darf ein Sachverständiger ein Gutachten auch ablehnen?
Nur aus wichtigem Grund, denn von einem vereidigten Sachverständigen wird ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Integrität und Vertrauenswürdigkeit erwartet. Wichtige Gründe für eine Ablehnung können Krankheit oder Befangenheit sein. Die Pflicht zur Gutachtenerstellung bezieht sich sowohl auf Gerichts- als auch auf Privatgutachten.
Was darf ein Sachverständiger nicht?
Ein Gutachter beantwortet im Rahmen seiner Tätigkeit nur reine Fachfragen, die zum Beispiel mit der Beurteilung eines Schadens oder der Bewertung eines baulichen Zustands zu tun haben. Er darf keine Rechtsfragen beantworten.
Welche Pflichten hat ein Sachverständiger?
Neben der Schweigepflicht und der Pflicht zur Unparteilichkeit hat er auch die Pflicht zur Fortbildung, das heißt, er muss sich auf seinem Sachgebiet ausreichend und regelmäßig fortbilden. Das gilt auch für das allgemeine Sachverständigenwissen.
Wer übernimmt die Kosten für den Sachverständigen?

Hier gilt zunächst das Besteller-Prinzip, das heißt, wer den Gutachter beauftragt, bezahlt ihn auch. Ausnahmen können gerichtliche Auseinandersetzungen und Versicherungsschäden sein.

Was bedeutet Zustimmung im Einzelfall?

Die Zustimmung im Einzelfall ist eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung, die sich nur auf ein einzelnes Projekt bezieht. Sie wird dann erforderlich, wenn ein nicht geregeltes Produkt oder Verfahren bei einem Bau zum Einsatz kommen soll. Falls die gleiche Konstruktion später noch einmal durchgeführt werden soll, ist ein erneuter Antrag erforderlich. Um die Ver- oder Anwendung einer zustimmungspflichtigen Bauart nachzuweisen, ist wiederum ein Gutachten erforderlich. Es muss auf der Basis von Untersuchungen und Prüfungen belegen, ob und inwieweit die geplante Bauart sämtliche relevanten Anforderungen erfüllt und ob sie für die Nutzung auch tatsächlich ohne jegliche Bedenken geeignet ist. Oft schaltet auch die Bauaufsichtsbehörde zur Beurteilung der bautechnischen Unterlagen einen Sachverständigen ein.

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Adresse

Sachverständiger Jörn Held
Wärme-, Kälte- und Schallschutz-Isolierhandwerk
Mözener Weg 13
22417 Hamburg

Anfrage oder Fallschilderung

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